In der Welt zu Hause
Sprachkenntnisse gelten als Schlüssel der Integration. Sie sind notwendige Bedingung für die Eingliederung in Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Integration zu befördern ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Auftrags der Volkshochschule.
Die zunehmende Internationalisierung von Wirtschaft und Kultur, die wachsende Mobilität in Europa und sich verstärkende Migrationsbewegungen erfordern immer bessere Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen. Die herkunftssprachliche und fremdsprachliche Kompetenz gehören zu den vom Europarat empfohlenen Schlüsselkompetenzen des lebensbegleitenden Lernens.
Zur europaweiten Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse setzen die Volkshochschulen den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in Kursplanung, Sprachberatung und Unterricht ein. Der GER beschreibt die Sprachkompetenz in sechs verschiedenen Niveaustufen und steht für einen kommunikations- und handlungsorientierten Sprachunterricht.
232-40480 Berufssprachkurs (DeuFö) A1 bis C1 gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz Präsenzkurse und virtuelles Klassenzimmer
Status | ![]() |
Beginn | Sa., Beginn auf Anfrage, - Uhr |
Kosten | 0,00 bis 4,84 € pro Unterrichtsstunde je nach persönlichen Voraussetzungen |
Dauer | 0 Termine | Gruppengröße | mind. 1 TN / max. 1 TN |
Kursleitung |
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Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskurs auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Voraussetzungen für die Basiskurse (B1 bis C1)
Sie haben bereits einen Integrationskurs abgeschlossen und/oder können zumindest das Sprachniveau B1 nachweisen.
Voraussetzungen für die Spezialkurse (A2 bis B1)
Sie haben bereits einen Integrationskurs abgeschlossen und haben das Sprachniveau B1 noch nicht erreicht.
Zielgruppe
• Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben
• Bürgerinnen und Bürger der EU
• Deutsche mit Migrationshintergrund
Inhalt und Ablauf
Die Struktur der berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut. Jeder Kurs umfasst 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Es wird unterschieden zwischen zwei Spezialkursen und zwei Basiskursen:
Spezialkurse
A1 auf A2
A2 auf B1
Basiskurse
B1 auf B2
B2 auf C1
Teilnahmeberechtigung
Wer an den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen kann, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung an Ihre Beraterin oder Ihren Berater des Jobcenters oder der Arbeitsagentur.
Berufstätige, Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, können selbst einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Weitere Informationen und unsere nächsten geplanten Kurse finden Sie unter: www.vhs-od.de/deutsch
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Termine
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