Sonderrubrik
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Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub! Seit 1990 hat jede/r Arbeitnehmer/in in Schleswig-Holstein einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Wenn die Freistellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt wird, kann diese nur aus berechtigten beruflichen oder sozialen Gründen 1 Mal versagt werden und ist dann auf das folgende Jahr übertragbar.
Die folgenden Veranstaltungen sind freistellungsberechtigt nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein bzw. ihre Freistellung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.
Die folgenden Veranstaltungen sind freistellungsberechtigt nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein bzw. ihre Freistellung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.
Bildungsurlaub
Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub! Seit 1990 hat jede/r Arbeitnehmer/in in Schleswig-Holstein einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Wenn die Freistellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt wird, kann diese nur aus berechtigten beruflichen oder sozialen Gründen 1 Mal versagt werden und ist dann auf das folgende Jahr übertragbar.
Die folgenden Veranstaltungen sind freistellungsberechtigt nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein bzw. ihre Freistellung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.
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